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Sie nennt es Vergewaltigung, weil sie sich nicht erinnern kann und es nicht wollte. Das Gericht nennt es einvernehmlichen Sex, weil es angeblich auf einem Video so aussieht. Jetzt steht er für eine Wende in der Debatte um sexualisierte Gewalt - und am Ende vielleicht sogar mit der geforderten Reform des Sexualstrafrechts. Der aktuelle Prozess gegen die Jährige zeigt auf tragische Weise, wie verbreitet das alles ist. Gina-Lisa Lohfink hat bereits vor vier Jahren eine Vergewaltigung angezeigt.
Zum Auftakt des Berufungsverfahrens am 1. Juni verlas ihr Anwalt in Lohfinks Namen: "Bedauerlicherweise verstehe ich heute auch, dass viele Frauen, obwohl sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, aus Angst vor Konsequenzen in Bezug auf die eigene Person den Weg zur Polizei nicht mehr gehen.
Ich finde es traurig, dass ich dies sagen muss, aber ich wusste nicht, dass man von der Geschädigten zur Täterin gemacht werden kann. Eine nicht gerade kleine und nicht nur feministisch gesinnte Netz- und Twittergemeinde solidarisiert sich nun offensiv mit Lohfink. Dabei spielte sie vor dem aktuellen Fall in den teils akademisch gefärbten Debatten dort keine Rolle oder wurde allenfalls bemitleidet als lebendes Beispiel für die Objektivierung der Frau. Frauenministerin Manuela Schwesig schaltete sich ein.
Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Katja Dörner teilte am Sonntag mit, es könne nicht sein, dass ein Opfer zur Täterin gemacht werde. Diskussionen, ob ein Opfer aufgrund von Klamotten oder Lebensstil selbst verantwortlich für eine Vergewaltigung ist, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Konkret geht es um die Vergewaltigungsparagrafen und im Strafgesetzbuch. Bisher gilt: Eine Vergewaltigung im juristischen Sinne erfordert Gewalt. Die Frau muss sich körperlich wehren, geschlagen werden, an Leib und Leben bedroht werden oder sich in einer schutzlosen Lage befinden.
Maas will das erweitern: Auch verbale Drohungen oder Überrumpelung sollen eine Rolle spielen. Oder wenn nicht in der konkreten Situation, aber in vergleichbarer Situation in der Vergangenheit Gewalt stattfand. Mit den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln bekam der Plan neue Brisanz und neue Dimensionen: Nun wurde gefordert, auch Grabschen müsse strafbar sein und die Regel, dass verbale Gegenwehr "Nein" ausreichen sollte.