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Anfang der Woche wurde bekannt, dass einer der Bordellbetreiber gegen die Verordnung der Stadt klagt. Der Saarbrücker Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth, der die Verordnung federführend ausgearbeitet hat, geht davon aus, dass das Verbot vor den Richtern Bestand hat. Man kann nur hoffen, dass Wohlfarth Recht behält. Denn Bordelle haben in der Innenstadt nichts verloren. Mit der permanenten Präsenz von Prostitution wird diese in der Gesellschaft zu etwas Selbstverständlichem.
Und diese Selbstverständlichkeit ist falsch. Kinder und Jugendliche sind im Stadtbild täglich mit Prostitution konfrontiert und wachsen in dem Bewusstsein auf, käuflicher Sex sei normal.
Um das zu verhindern, gehört auch Bordellwerbung aus der Innenstadt verbannt. Der Antrag wurde abgelehnt. Diese Prüfung wäre nicht nötig. Dort ist Bordellwerbung nämlich seit Jahren verboten — auf der Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes, eines Bundesgesetzes, das in Saarbrücken genauso gilt wie in Trier. Teilen Weiterleiten Tweeten Weiterleiten Drucken.
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