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Erstellt: Kommentare Teilen. Bad Hersfeld. Angeklagt war das damalige Zuhälterpärchen, sie 35 und er 34 Jahre alt. Die Vorwürfe von Staatsanwalt Dr.
Heiko Heppe wogen schwer: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Nötigung. Am Juni kurz nach Mitternacht sollen die beiden einer jährigen Prostituierten den unterstellt haben, sie werbe Freier ab, um sie privat zu bedienen. Der Streit wurde demnach gewalttätig, wobei die reife Dame Schläge und Tritte bezog, an den Haaren gezogen, mit einer Kunstoffkette gewürgt und mit einer brennenden Zigarette traktiert wurde.
Als die Misshandelte drohte, sie werde zur Polizei gehen, hielt ihr der Bordellchef angeblich einen Revolver an die linke Schläfe und drohte, ihren Sohn umzubringen. Die im Fränkischen lebende Prostituierte, die von Beruf eigentlich Sportlehrerin ist, steuerte auf der Heimfahrt einen Autobahnparkplatz bei Niederaula an und begab sich nach erfolgtem Notruf in die Obhut der Polizei. Wie sich allerdings bei den folgenden ärztlichen Untersuchungen herausstellte, waren die sichtbaren Spuren der Misshandlungen nicht ganz so schlimm, wie man bei den Schilderungen der Geschädigten annehmen musste.
Weder Würgemale noch Platzwunden wurden festgestellt. Im Gegenteil: Eine Kollegin bezichtigte die Jährige, am Tatabend ihre übliche hysterische Show abgezogen zu haben. Die nur gelegentlich in Kirchheim arbeitende Fränkin habe sich für etwas Besseres gehalten als die anderen Liebesdamen, mit ihrer Oberweite geprotzt und habe herumgebrüllt.
Daraufhin sei sie vom Betreiber-Pärchen aufgefordert worden, das Haus zu verlassen. Dabei sei es nun zu Handgreiflichkeiten gekommen, in deren Verlauf die Prostituierte mit einer Porzellanstatue zuschlagen wollte. Die Chefin habe diesen Angriff verhindert, woraufhin die Statue auf die dabei gestürzte Fränkin gefallen und zerschellt sei — deshalb die blutige Nase. Wegen gemeinschaftlicher vorsätzlicher Körperverletzung wurden beide, die derzeit ohne Einkommen sind, zu je 90 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt.