
GEWICHT: 49 kg
Brüste: 80 D Silikon
1 Std:40€
Fetischismus: +100€
Services: Bizarr, Handentspannung, Kuscheln/Schmusen, Griechische Erotik (situationsbedingt), Trampling
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurde zum Die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs und einer Gesundheitsberatung ist im Rahmen des Anmeldeverfahrens verpflichtend.
Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist ein besserer Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie eine Verbesserung der Situation der Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind - insbesondere durch eine nachhaltige Stärkung des Zugangs zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei. Prostituierte müssen ihre Tätigkeit, die Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt, anmelden.
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit vornehmlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist. Diese Personen müssen sich nicht anmelden. Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anmelden. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung muss von den Prostituierten durch Vorlage einer Bescheinigung bei der Anmeldung nachgewiesen werden.