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Rotlicht-Prozesses: Amtsgericht verurteilt Freundin und Ehefrau des Chefs der Zuhälterbande. Villingen-Schwenningen - Wegen Beihilfe zu Zuhälterei, Menschenhandel und gefährlicher Körperverletzung wurden zwei Frauen am Mittwoch vor dem Villinger Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die Frauen waren als Geschäftsführerinnen der Bordellbetriebe Laufhaus in Villingen und La Notte in Schwenningen in die Machenschaften einer Türstehervereinigung verwickelt. Fünf der führenden Bandenmitglieder waren in einem Verfahren vor dem Landgericht Konstanz unter hohen Sicherheitsvorkehrungen bereits verurteilt worden. Wie im Hauptverfahren vor dem Landgericht wurden auch die "Prozessableger" in Villingen durch Verfahrensabsprachen verkürzt. Die Verhandlung gegen eine Jährige aus Dauchingen, die Lebensgefährtin des Drahtziehers, konzentrierte sich auf die Verlesung der Anklage und die Plädoyers.
In 21 Fällen soll die Frau Kenntnis davon gehabt haben, dass ihr Lebensgefährte und die fünf weiteren Zuhälter teils minderjährige Frauen zur Prostitution zwangen, sexuell ausbeuteten und misshandelten. Die Angeklagte zeigte sich geständig. Sie habe in der streng hierarchischen Organisation nur eine "untergeordnete Rolle" gespielt, erklärte die Staatsanwältin.
Zudem habe sie eine emotionale Bindung zum Haupttäter, dem Bandenchef, gehabt. Doch die Taten, die sie toleriert habe, seien erheblich. Die Prozessbeteiligten einigten sich auf eine Verurteilung zu 18 Monaten, zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Das zweite Verfahren, das gegen die Ehefrau des Bandenchefs geführt wurde, die das Laufhaus geleitet hatte, hätte eigentlich über einen Strafbefehl schriftlich abgewickelt werden sollen.
Die Beklagte hatte dagegen zunächst Berufung eingelegt, da sie noch ein weiteres steuerstrafrechtliches Verfahren fürchtete. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt konnte dies ausgeschlossen werden. Ihr Verteidiger zog die Berufung im Namen seiner Mandantin zurück. Damit wird der Strafbefehl gegen die Jährige aus VS rechtskräftig: Wegen Beihilfe zu Zuhälterei, Menschenhandel und Körperverletzung in vier Fällen wurde sie zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.